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Einreise nach Japan was du bei der Einreise nach Japan beachten solltest

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Aktualisiert: 29.01.2021

Inhaltsverzeichnis:

    Juhu, endlich geht es nach Japan! Sollte es deine erste Reise sein, dann wirst du sicherlich einiges zu planen haben. Damit dir nicht einige offizielle Vorgaben durch die Lappen gehen, haben wir dir hier eine kleine Übersicht zusammengestellt [Stand September 2019]. Es wird empfohlen, immer nach aktualisierten Informationen die Augen offen zuhalten.

    Die Einreise

    Brauchst du für die Einreise nach Japan besondere Unterlagen? Brauche ich einen Reisepass?

    Die Antwort ist ja, auf jeden Fall wirst du dir einen Reisepass besorgen müssen. Es ist richtig, dass für Reisen im europäischen Raum dein Personalausweis völlig ausreicht. Aber für alle Reisen außerhalb der EU musst du dich mit einem gültigen Passport ausweisen können. Der Reisepass muss auch für die komplette Dauer deines Aufenthaltes gültig sein. Im Flugzeug verteilen Flugbegleiter außerdem kurz vor der Landung zwei Karten, die mit einem Kugelschreiber ausgefüllt werden müssen.

    Weiße Einreise-Karte

    Bei der weißen Karte handelt es sich um die Einreisekarte. Dort müssen persönliche Informationen wie Name, Geburtsdatum, Adresse und deine Flugnummer angegeben werden, sowie der Grund, warum du nach Japan einreist und wie lange du vor hast zu bleiben. Halte deine japanische Adresse bereit, wo du dich zumindest die ersten Nächte aufhalten wirst, da diese hier auch abgefragt wird. Weiterhin wirst du nach etwaigen Vorstrafen gefragt und ob du verbotene Artikel wie Drogen mit dir führst. 

    Vergiss nicht deine Unterschrift am Ende!

    Gelbe Zoll-Karte

    Die gelbe Karte ist, wie die weiße Karte, mit den eigenen Angaben auszufüllen. Im Detail wollen die Beamten die folgenden Daten von dir wissen: Name, Geburtsdatum, Adresse der ersten Unterkunft, Passnummer, Flugnummer, Abflughafen und Nationalität. Sämtliche Fragen zum Zoll müssen hier mit “Ja/Yes” oder “Nein/No” angekreuzt werden. Solltest du Alkohol oder Zigaretten im Wert von über 10.000 Yen (rund 85 Euro) einführen, musst du auch die Rückseite ausfüllen. Auch hier gilt, vergiss nicht zu unterschreiben.

    Muss ich auf bestimmte Impfungen achten?

    Für Japan gibt es offiziell keine Pflichtimpfungen, aber dennoch ist es sinnvoll, einige Impfungen aufzufrischen. Wenn du wirklich sicher gehen willst, wende dich an einen Tropenarzt und checke vor deiner Reise auf jeden Fall die Webseite vom Auswärtigen Amt. Dort findest du alle relevanten Infos über Einreisebestimmungen, Impfungen und mehr. Empfohlen wird in der Regel, dass du dich vor Reiseantritt gegen Masern, Hepatitis A und B, Diphtherie, Tetanus, Tollwut und Japanische Enzephalitis impfen lassen solltest. Auch auf der Seite des Tropeninstituts kannst du Impfempfehlungen einsehen.

    Außerdem gilt es in Japan als höflich, wenn man bei einer Erkältung eine Maske vor Mund und Nase trägt. So verteilst du deine Krankheitskeime nicht. Weiter solltest du darauf achten, dass du nicht aus Versehen Medikamente mit verbotenen Inhaltsstoffen nach Japan einführst.

    In Japan gelandet I Was jetzt?

    Am Flughafen ist es meist empfehlenswert, zu Beginn einfach der Masse zu folgen. Die Passkontrolle ist natürlich auch ausgeschildert. Du kannst den Zeichen einfach so lange folgen, bis du vor einem Grenzbeamten stehst. Diesem gibst du deinen Pass und die weiße Einreisekarte. Hier wirst du auch fotografiert und deine Fingerabdrücke werden genommen. Solltest du ohne ein besonderes Visum einreisen, bekommst du den Temporary Visitor-Stempel in deinen Pass. Nun bist du offiziell in Japan angekommen!

    Jetzt musst du nur noch zur Gepäckausgabe und danach zur Zollstelle. Hast du auf deiner gelben Karte nichts angegeben, dann kannst du hier sofort zum grünen Schalter gehen. Musst du aber etwas anmelden, dann geh bitte zum roten Schalter. An beiden Schranken überreichst du dem Beamten deine gelbe Karte, musst eventuell ein, zwei Fragen beantworten und darfst dann meist passieren. Manchmal kann es vorkommen, dass der Beamte kurz einen Blick in dein Gepäck werfen will, dafür brauchst du nur für einen Moment deinen Koffer zu öffnen. Keine Sorge, das geht meist sehr zügig, und wenn du nichts Verbotenes im Gepäck hast, darfst du direkt weitergehen.

    Japanischer Zoll: Das musst du wissen

    Wie viel Geld darf ich nach Japan einführen?

    Die zollfreie Menge liegt hier bei 10.000 Euro Bargeld bzw. Schecks. Alles über diesem Betrag muss verzollt werden.

    Alkohol, Zigaretten und andere Güter

    In Japan dürfen Alkohol und Zigaretten für den Eigenbedarf eingeführt werden, aber man muss unbedingt die Freigrenzen beachten. Diese sind wie folgt: 

    • Alkohol: 3 Flaschen à je 750ml.
    • Zigaretten: 400 Zigaretten, 100 Zigarren ODER 50 Gramm Tabak. Kombinierst du diese drei Dinge, darfst du insgesamt nur 500g bei dir haben.
    • Parfum darf 2 Unzen nicht überschreiten, 1 Unze = 28 ml.

    Die grundlegende Regel ist: Wertartikel müssen zusammengerechnet einen Wert von unter 200.000 Yen (ca. 1700 Euro) haben. Dazu zählen allerdings nur Artikel mit einem Wert von über 10.000 Yen (ca. 85 Euro).

    Was ist mit Fleisch und Gemüse?

    Lebensmittel wie Fleisch dürfen generell nicht eingeführt werden und frische, pflanzliche Produkte, wie Gemüse, musst du am Flughafen deklarieren. Diese werden dann untersucht. Bei Fisch und getrocknetem Tee gibt es in der Regel keine Probleme.

    Nicht erlaubte Waren

    • Waffen und Munition
    • Drogen und Aufputschmittel
    • ge- oder verfälschte Zahlungsmittel
    • Gegenstände, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzten (Pornographie)
    • Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights etc.) verletzen
    • bestimmte Produkte tierischen Ursprungs

    Medikamente

    Rezeptfreie Medikamente

    Für den Eigenbedarf ist die Einfuhr von rezeptfreien Medikamenten erlaubt. Hier ist die Regel, dass Mengen für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten als Eigenbedarf gelten. Für größere Mengen wird eine Importbescheinigung für Medikamente (“Yakkan Shoumei”) benötigt. Die folgenden Medikamente sind rezeptfrei:

    • Ibuprofen
    • Paracetamol
    • Vitamin-Tabletten 
    • Herausnehmbare Kontaktlinsen

    Rezeptpflichtige Medikamente

    • Tramadol
    • Antibabypille
    • Fertigspritzen 
    • Inhaliergeräte

    Psychopharmaka

    Da bei Psychopharmaka die erlaubte Menge stark vom Medikament abhängt, empfehlen wir dir, dich hier gesondert zu informieren.

    Visum/Einreisegenehmigung

    Für deutsche Staatsbürger

    Als deutscher Staatsbürger kannst du dich als Tourist zunächst 90 Tage in Japan aufhalten. Das gleiche gilt auch für Geschäftsreisen. Für diesen Zeitraum bekommst du kostenfrei eine Aufenthaltserlaubnis (“Landing Permission”), welche am Flughafen unter dem Namen “Temporary Visitor” in deinem Reisepass vermerkt wird. Mit dieser Erlaubnis darfst du in Japan weder arbeiten, noch studieren. 

    Willst du länger bleiben, dann kannst du entweder beim Einwohnermeldeamt deines Aufenthaltsortes, oder bei der Einwanderungsbehörde (Immigration Office) eine Verlängerung von 90 Tagen beantragen und somit insgesamt 180 Tage in Japan bleiben.

    Aufenthalte, die über 180 Tage hinausgehen

    Willst du dich länger als 180 Tage in Japan aufhalten, studieren oder beruflich tätig sein, dann benötigst du ein Visum. Schau dir dafür am besten die Internetseite der japanischen Auslandsvertretung (Botschaft) in Deutschland an. Bei der Botschaft können auch Visa beantragt werden.

    Work & Holiday in Japan

    Hast du die deutsche Staatsbürgerschaft, dann darfst du ab 16 Jahren mit einem Work & Holiday-Visum nach Japan einreisen und dort für ein Jahr reisen und arbeiten. Dieses Visum muss vor der Reise bei der japanischen Botschaft beantragt werden.

    Österreichische und Schweizer Staatsbürger

    Für Schweizer und Österreicher gelten die gleichen Regeln, wenn es um das Touristenvisum geht. Bei der Einreise wird eine kostenlose Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erteilt.

    Zurück nach Hause – was gibt es zu beachten?

    Bei deiner Rückreise musst du nur darauf achten, dass du deinen Reisepass griffbereit hast. Diesen gibst du dem Grenzbeamten am Flughafen und bekommst einen Ausreisestempel.

    Verzollung in Deutschland

    Du musst deine Waren beim Zoll anmelden, wenn der Gesamtbetrag 430 Euro (DE/Ö) beziehungsweise 300 CHF (CHE) überschreitet. Dem Zollbeamten musst du dafür die Waren, die Kassen- oder Erstattungsbelege, und deinen Pass vorzeigen. Nimm am besten alles direkt im Handgepäck mit.

    Tax-Free Shopping

    In Japan wurde vor Jahren das “Tax-Free Shopping“-System eingeführt, was sich vor allem in großen Einkaufszentren etabliert hat. Damit bekommst du die Mehrwertsteuer für deinen Einkauf erstattet. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen. So musst du weniger als 6 Monate in Japan bleiben und die Einkäufe müssen einen Mindestwert von 5.000 Yen haben. Je nach Laden wird die Mehrwertsteuer entweder direkt beim Kauf abgezogen, oder du bekommst sie nach dem Einkauf an einem dafür vorgesehenen Schalter zurück.

    Ausfuhrbestimmungen

    Eine Geldsumme von mehr als 1 Million Yen muss bei deiner Ausreise deklariert werden. 

    Was kann ich nicht nach Deutschland einführen?

    Auch bei deiner Wiedereinreise nach Deutschland gibt es einige Regeln, auf die du achten musst. So darfst du bestimmte rezeptpflichtige Medikamente nicht mitbringen. Ist dies unvermeidlich, dann lass dir vorher eine Bestätigung vom Arzt mitgeben. Generell verboten sind gefälschte Markenprodukte. Willst du Lebensmittel wie Fleisch, Obst oder Fisch aus Japan mit nach Deutschland nehmen, dann solltest du dir vorher sicherheitshalber die deutschen Zollbestimmungen im Detail anschauen.

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