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TL;DR
Der Oberste Gerichtshof Japans hat die Klage eines an Nierenversagen erkrankten Ghanaers auf Sozialhilfe endgültig abgewiesen, ohne die Verfassungsfrage zu klären. Einziger Widerspruch kam von Richter Mamoru Miura, der die Ausgrenzung von Ausländern als verfassungswidrig und unmenschlich bezeichnete.TOKIO — Der Oberste Gerichtshof Japans hat die letzte Berufung eines 36-jährigen Ghanaers abgewiesen, dem von der Stadt Chiba mit der Begründung, er sei Ausländer, Sozialhilfeleistungen verweigert worden waren, und damit seinen Rechtsstreit zur Aufhebung der Entscheidung beendet.
Berufung ohne Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit abgewiesen
Der Mann, der wegen chronischem Nierenversagens behandelt wird, hatte argumentiert, dass die Ablehnung seines Antrags durch die Stadt nach dem öffentlichen Fürsorgegesetz verfassungswidrig sei. Der Zweite Kleine Senat des Obersten Gerichtshofs entschied jedoch, dass der Kläger keine Gründe für eine letzte Berufung habe.
Die Entscheidung vom 9. September 2026 ging nicht auf die verfassungsrechtliche Frage ein, die im Mittelpunkt des Falles steht.
Einzige abweichende Meinung nennt Ausschluss verfassungswidrig
Der vorsitzende Richter Mamoru Miura, ein ehemaliger Staatsanwalt, war der einzige der vier Richter, der widersprach. In seiner Stellungnahme erklärte Miura, der Teil des öffentlichen Fürsorgegesetzes, der Ausländer, die sich in medizinischer Behandlung befinden, von der Anspruchsberechtigung auf Leistungen ausschließt, sei verfassungswidrig und ungültig.
Ein vom Tokyo Shimbun veröffentlichter Bericht, der von Gigazine übernommen wurde, hob die Charakterisierung der Situation in der abweichenden Meinung als „zutiefst unmenschlich“ hervor.
Hintergrund des Falles
Der ghanaische Mann beantragte öffentliche Fürsorge, während er wegen chronischem Nierenversagens medizinisch behandelt wurde, aber die Stadt Chiba lehnte seinen Antrag ab, weil er kein japanischer Staatsbürger ist. Daraufhin reichte er Klage ein, um die Entscheidung aufzuheben, wobei er sich in seiner Klage auf Artikel 25 der Verfassung berief.
Wichtige Fakten auf einen Blick
- Der Kläger ist ein 36-jähriger Ghanaer, der wegen chronischem Nierenversagens behandelt wird.
- Die Stadt Chiba lehnte seinen Sozialhilfeantrag nach dem öffentlichen Fürsorgegesetz ab, weil er Ausländer ist.
- Der Zweite Kleine Senat des Obersten Gerichtshofs befand, dass der Kläger keine Gründe für eine letzte Berufung habe.
- Die Entscheidung vom 9. September ging nicht auf die verfassungsrechtliche Frage ein.
- Der vorsitzende Richter Mamoru Miura, ein ehemaliger Staatsanwalt, war der einzige, der unter den vier Richtern widersprach.
- Miura erklärte, der Ausschluss von Ausländern, die sich in medizinischer Behandlung befinden, von der Anspruchsberechtigung auf Leistungen sei verfassungswidrig und ungültig.
Was das Urteil bedeutet
Die Abweisung lässt die Ablehnung der Stadt Chiba bestehen. Da der Oberste Gerichtshof es ablehnte, über die verfassungsrechtliche Frage zu entscheiden, bleibt die Frage, ob Ausländer, die sich in medizinischer Behandlung befinden, nach dem öffentlichen Fürsorgegesetz anspruchsberechtigt sein sollten, ungeklärt – auch wenn die einzige abweichende Meinung die Aufmerksamkeit auf die Notlage schwer kranker ausländischer Einwohner lenkte.
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