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TL;DR
Japan plant, die befristete Steuersenkung auf Lebensmittel und Getränke ab April 2029 durch einkommensabhängige Leistungen für Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen abzulösen. Damit würde die Unterstützung künftig weniger Menschen erreichen als die Steuersenkung.Japans Regierung hat am 15. September ein Eckpunktepapier zur Steuerreform verabschiedet, in dessen Mittelpunkt eine Senkung der Verbrauchsteuer auf Lebensmittel und Getränke steht. Es sieht außerdem einkommensabhängige Leistungen für Erwerbstätige mit niedrigem und mittlerem Einkommen vor, wie The Mainichi berichtet.
Premierministerin Sanae Takaichi betrachtet die einkommensabhängigen Leistungen als Kernstück ihrer Reformen des Steuer- und Sozialversicherungssystems. Das Eckpunktepapier sieht gezielte finanzielle Unterstützung neben der breiter angelegten Verbrauchsteuersenkung vor.
Wen die Leistungen unterstützen sollen
Die einkommensabhängigen Leistungen richten sich an Erwerbstätige mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Ihr Empfängerkreis unterscheidet sich von dem der Steuersenkung auf Lebensmittel und Getränke: Ein Leitartikel von The Mainichi vom 17. September beschreibt die Steuersenkung als Maßnahme, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt, während die Leistungen einen enger begrenzten Personenkreis erreichen würden.
Leistungen sollen im April 2029 starten
Dem Leitartikel zufolge wird die Regierung die Einführung der neuen Leistungen auf April 2029 vorziehen, unmittelbar nach dem Ende der Verbrauchsteuersenkung. Damit wird der Übergang von der Steuersenkung zur gezielten Unterstützung zu einem zentralen Bestandteil des Eckpunktepapiers zur Reform.
- Im Mittelpunkt des Eckpunktepapiers steht eine Senkung der Verbrauchsteuer auf Lebensmittel und Getränke.
- Die einkommensabhängigen Leistungen sind für Erwerbstätige mit niedrigem und mittlerem Einkommen vorgesehen.
- Die Leistungen sollen im April 2029 beginnen, unmittelbar nach dem Ende der Steuersenkung.
Fragen zur Reichweite der Unterstützung
Der Leitartikel von The Mainichi stellt infrage, wie wirksam die enger gefassten Leistungen die Belastung nach dem Ende der breiter angelegten Steuersenkung abfedern können. Die Bedenken beziehen sich vor allem auf die unterschiedlichen Personenkreise, die von den beiden Maßnahmen profitieren.
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